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Aktuelles |
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Übersicht:
Johanna Lichy MdL: Über 1,2 Millionen Euro aus dem Landesprogramm zur Förderung des Schulhausbaus 2008 gehen nach Heilbronn
„Die Stadt Heilbronn profitiert 2008 mit 1.258.000 Euro aus dem Schulbauförderprogramm des Landes zur Erweiterung bzw. zum Umbau der Maybachschule und der Johann-Jakob-Widmann-Schule. Dies sei ein sichtbares Zeichen dafür, dass die Landesregierung in einer guten Bildung und Ausbildung den Schlüssel für den Erfolg der jungen Menschen in Baden-Württemberg im globalen Wettbewerb sehe. Mit der bewilligten Summe konnte seitens des Landes ein beträchtlicher Beitrag zu den Gesamtkosten der Stadt Heilbronn beigesteuert werden“, so die Heilbronner Abgeordnete Johanna Lichy.
Das Gesamtvolumen des Schulbauförderprogramms 2008 betrage 58,100 Millionen Euro. Die Stadt Heilbronn würde in Kürze vom Regierungspräsidium Stuttgart über ihre Förderung informiert. Die Auszahlung des Förderprogramms 2008 erfolge in den Jahren 2008 bis 2011.
Johanna Lichy MdL: 320.000 Euro aus den wasserwirtschaftlichen Förderprogrammen 2008 des Landes gehen nach Heilbronn
„Die Stadt Heilbronn profitiert 2008 mit zwei Projekten von den wasserwirtschaftlichen Förderprogrammen des Landes. Für die orientierende Untersuchung der Altablagerungen im Bereich des ehemaligen Hafenbeckens Winterhafen und für die Sicherung und Sanierung des Altstandortes der ehemaligen Altölverbrennungsanlage Gewann Stiefel werden rund 320.000 Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt“, so die Heilbronner Abgeordnete Johanna Lichy.
Mit den Förderprogrammen unterstütze das Land wichtige Vorhaben der Kommunen in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Hochwasserschutz, Gewässerökologie und Altlastensanierung. Infrastrukturförderung in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sei auch Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums. Die Förderung der Altlastensanierung unterstreiche das Miteinander von Kommunen und Land bei der Erhaltung der begrenzten natürlichen Ressourcen Boden und Wasser. „Dies ist gut angelegtes Geld und eine Investition in die Zukunft, um insbesondere auch für kommende Generationen gesunde Lebens-, Wohn- und Arbeitsräume zu erhalten“, zeigte sich Johanna Lichy überzeugt. Die Sanierung innerstädtischer Brachen und Altlasten diene auch dem Ziel, den Flächenverbrauch durch die Schaffung neuer Entwicklungsperspektiven nachhaltig zu optimieren und zeige, dass Ökonomie und Ökologie sich nicht ausschließen würden.
Johanna Lichy MdL: Landesregierung beschließt Bundesratsinitiative zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen
Mut machendes Signal für die Übernahme von Verantwortung im Ehrenamtsland Nummer eins, in Baden-Württemberg
Die Förderung ehrenamtlichen Engagements ist
eine Schwerpunktaufgabe der Landesregierung. Mit einem Anteil von 42 Prozent
an der Gesamtbevölkerung gibt es nirgendwo in Deutschland so viele
ehrenamtlich Aktive wie in Baden-Württemberg. Die Übernahme von
Verantwortung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben stehen dabei im
Vordergrund. Die Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement sollen
weiter verbessert und Anreize geschaffen werden, damit sich noch mehr
Menschen in einem Verein aktiv einzusetzen. Haftungsrisiken verringern - Ehrenamt stärken
Viele Vereine und Verbände beklagten eine
sinkende Bereitschaft ihrer Mitglieder, Führungsaufgaben anzustreben. Dies
liegt auch an den oftmals erheblichen Haftungsrisiken für Vereinsvorstände
und Leitungsfunktionen, die das ehrenamtliche Engagement beschränken können.
Und genau an dieser Stelle setzt die neuerliche baden-württembergische
Initiative an. Gemeinsam mit dem Saarland wird Baden Württemberg eine
Bundesratsinitiative zur Lockerung der gesetzlichen Haftungsvorschriften
einbringen, um das Haftungsrisiko auf ein zumutbares Maß zu begrenzen. Die
vorgeschlagene Gesetzesänderung soll Hemmschwellen abbauen und die
Ehrenamtlichen ermutigen, Verantwortung zu übernehmen. „Starke Vereine
brauchen starke Führungskräfte“, zeigte sich Johanna Lichy überzeugt. Haftung künftig nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
Derzeit haben auch ehrenamtliche
Vorstandsmitglieder vor allem auf dem Gebiet der Abführung von
Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung und der Erfüllung steuerlicher
Pflichten umfangreiche Überwachungspflichten in Bezug auf andere
Vorstandsmitglieder. In diesem Zusammenhang können nach geltender Rechtslage
Konstellationen auftreten, bei denen ehrenamtliche Vereinsvorstände für das
Handeln anderer Vorstandsmitglieder zur Haftung herangezogen werden, obwohl
sie für den betreffenden Bereich nach der vorstandsinternen
Ressortverteilung keine Verantwortung tragen.
Die zentrale Änderung des Gesetzes zielt daher
darauf ab, im Innenverhältnis die Haftung eines ehrenamtlich und
unentgeltlich tätigen Vorstands gegenüber dem Verein und gegenüber den
Mitgliedern des Vereins auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu beschränken.
Zudem soll ein Freistellungsanspruch des Vorstands gegen den Verein
geschaffen werden. Auch ist im Zusammenhang mit der Insolvenzantragspflicht
eine weitere Haftungsbegrenzung vorgesehen. Anknüpfen an frühere Bundesratsinitiativen zur Verbesserung des Ehrenamts Mit der aktuellen Bundesratsinitiative knüpft die Landesregierung an eine lange Tradition erfolgreicher Vorstöße Baden-Württembergs zur Stärkung des Ehrenamts an. Beispielhaft zu nennen sind die Erhöhung der Übungsleiterpauschale, die Aufnahme der Förderung bürgerschaftlichen Engagements in die Liste der Gemeinnützigkeitstatbestände und die Anhebung des Höchstbetrags für Zuwendungen in den Vermögensstock von gemeinnützigen Stiftungen. Auf Landesebene wurde für die Ehrenamtlichen eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen und bei der Haftpflichtversicherung auf eine Selbstbeteiligung verzichtet. Die Einführung einer Ehrenamtsfreundlichkeitsprüfung für jedes neue Gesetz sowie die Ausweitung des Sonderurlaubgesetzes auf Aus- und Fortbildungen für Jugendbetreuungsmaßnahmen im Sportbereich sind weitere wichtige Maßnahmen des Landes in den zurückliegenden Jahren. „Ich werde mich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die Vereine als wichtige Stützen unseres gesellschaftlichen Lebens gestärkt werden“, betonte Johanna Lichy.
Johanna Lichy MdL: Die geschäftsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung muss verboten werden Landesregierung soll Gesetzesantrag im Bundesrat unterstützen
„Die geschäftsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung widerspricht dem christlich-humanen Weltbild unserer Gesellschaft und muss verboten werden“, bekräftigte Staatssekretärin a.D. Johanna Lichy. Es müsse sicher gestellt werden, dass keine Aufweichung der bisherigen strikten Regelungen zur Sterbehilfe stattfindet. Insbesondere Organisationen, wie der schweizerische Verein „Dignitas“, „müssen mit allen rechtsstaatlichen Mittel an ihrem skandalösen Treiben gehindert werden“, forderte Johanna Lichy. Die ehemalige langjährige Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit und Soziales sprach sich auch für eine stetige Anpassung der palliativ-medizinischen Versorgung an die neueste medizinische Forschung aus. „Die Gesellschaft ist aufgerufen, jeden Menschen in seiner Persönlichkeit und mit seinen Bedürfnissen zu achten. Deshalb darf es eine Herabsetzung des menschlichen Lebens zu einer Ware, deren Tötung und Entsorgung durch ein Unternehmen gegen Bezahlung übernommen wird, bei uns niemals geben“, sagte Johanna Lichy.
In der aktuellen Debatte um die Sterbehilfe in Deutschland sehe sie eine gefährliche Relativierung des Grundsatzes des absoluten Lebensschutzes. Sie plädiere daher für die Unterstützung des in den Bundesrat eingebrachten Gesetzesantrags zum Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung, den die Länder Saarland, Thüringen und Hessen vorgelegt haben. „Ich appelliere an unsere Landesregierung und insbesondere an den zuständigen Justizminister Prof. Goll, diesen Antrag uneingeschränkt zu unterstützen und ihm zu einem schnellen Durchbruch zu verhelfen“, so Johanna Lichy.
Arbeitskreis für Wissenschaft, Forschung und Kunst der CDU-Landtagsfraktion auf Einladung von Johanna Lichy zwei Tage zu Gast in Heilbronn.
Johanna Lichy MdL: Stärkung des Hochschulstandortes Heilbronn durch das Hochschulausbauprogramm 2012 - Außenstelle der Berufsakademie Mosbach keine Konkurrenz sondern eine sinnvolle Ergänzung des Hochschulangebots
Auf Einladung der örtlichen Abgeordneten, Staatssekretärin a. D. Johanna Lichy, war der Arbeitskreis für Wissenschaft, Forschung und Kunst der CDU-Landtagsfraktion im Oktober zwei Tage zu Gast in Heilbronn. Der Arbeitskreis besuchte dabei verschiedene Hochschuleinrichtungen vor Ort. Das erste Ziel war die private Heilbronn Business School (HBS). Hier informierte sich der Arbeitskreis insbesondere über die von der Dieter Schwarz Stiftung geförderten Einrichtungen im Bildungsbereich. Dies sind neben der privaten Hochschule HBS die Akademie für Information und Management (aim) sowie die neue geplante Experimenta in Heilbronn. Auf Einladung der örtlichen Industrie- und Handelskammer, namentlich des Hauptgeschäftsführers, Herrn Heinrich Metzger, und seines Stellvertreters, Herrn Peter Schweiker, standen bei einem Abendtermin dem Arbeitskreis verschiedene örtliche Gesprächspartner zur Verfügung, darunter Vertreter der Leitung der HBS, die Erste Bürgermeisterin der Stadt, Frau Margarete Krug, sowie Mitglieder der örtlichen CDU.
Die Hochschule Heilbronn (HHN) wurde dem Arbeitskreis durch den Rektor, Herrn Prof. Dr. Jürgen Schröder, und seinem Team bei einem Vor-Ort-Termin am nächsten Tag vorgestellt. Dabei wurden den Mitgliedern des Arbeitskreises die aktuellen hochschulpolitischen Themen in Heilbronn nahe gebracht. Vom dringenden Handlungsbedarf mit Blick auf die allgemeine Raumnot der Heilbronner Hochschule sowie die drängende Enge der Mensa und fehlende Arbeitsräume für die Studenten konnte Johanna Lichy Ihre Kollegen von der CDU-Landtagsfraktion überzeugen. Weitere Themen der Besprechung waren u. a. der Ausbau der Hochschule Heilbronn im Rahmen des Hochschulausbauprogramms 2012 sowie die von der Dieter Schwarz Stiftung gewünschte und teilfinanzierte Außenstelle der Berufsakademie Mosbach. In diesem Zusammenhang war es Johanna Lichy wichtig, dass diese neue Außenstelle nicht als Konkurrenz für die Fachhochschule in Heilbronn sowie für die BA-Zentrale in Mosbach selbst gesehen werden soll. Johanna Lichy bilanzierte den Besuch und zeigte sich überzeugt, dass es gelungen ist, ihre Abgeordnetenkolleginnen und –kollegen von der Bedeutung des Hochschulstandortes Heilbronn mit seiner beeindruckenden Bandbreite an Hochschuleinrichtungen und der Stifterkultur in dieser Stadt zu überzeugen. „Das Gute ist, dass in dieser Region in Sachen Hochschule an einem Strang gezogen wird. Wo sich die beteiligten Akteure vor Ort einig sind, sollte sich dies auch in der Hochschulförderung durch das Land widerspiegeln. Dafür werde ich mich in Stuttgart weiterhin nachhaltig einsetzen“, bekräftigte Johanna Lichy. |
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